Reisen mit medizinischem Cannabis: Die Vorbereitung
Reisen mit medizinischem Cannabis erfordert eine sorgfältige Planung und Beachtung spezifischer Vorschriften, die je nach Reiseziel unterschiedlich sein können. Um Komplikationen während der Reise zu vermeiden, ist es entscheidend, gut informiert zu sein und die erforderlichen Dokumente bereitzuhalten.
Neue Klassifikation von Cannabis seit April 2024
Seit dem 1. April 2024 wird medizinisches Cannabis in Deutschland nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft. Diese Änderung betrifft jedoch nicht alle Länder weltweit. In vielen Schengen-Staaten und darüber hinaus bleibt Cannabis weiterhin als Betäubungsmittel klassifiziert, was bei der Planung von Reisen berücksichtigt werden muss.
Dokumente und Bescheinigungen für Reisen innerhalb des Schengen-Raums
Für Reisen innerhalb des Schengen-Raums sind folgende Vorschriften zu beachten [1]:
Erforderliche Dokumente:
Jede Verschreibung von Cannabisarzneimitteln benötigt eine separate Bescheinigung gemäß Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens. Diese Bescheinigung muss vom behandelnden Arzt ausgefüllt und von der zuständigen Behörde beglaubigt werden. Das Formular finden Sie hier: Schengen-Formular
Beglaubigung:
Vor der Reise muss die Bescheinigung von der obersten Landesgesundheitsbehörde
oder einer beauftragten Stelle beglaubigt werden [1]. Kontaktadressen der Behörden
finden Sie hier: Kontaktadressen der Landesgesundheitsbehörden.
Gültigkeitsdauer:
Die Bescheinigung ist maximal 30 Tage gültig [1].
Schengen-Staaten:
Nordeuropa: Island, Finnland, Schweden, Norwegen, Dänemark
West- und Mitteleuropa: Frankreich, Belgien, Luxemburg, Niederlande, Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein
Südeuropa: Italien, Spanien, Portugal, Malta, Griechenland, Kroatien
Osteuropa: Tschechien, Polen, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Litauen, Lettland,
Estland [2].
Wichtige Hinweise für Reisen außerhalb des Schengen-Raums
Da es keine international einheitlichen Regelungen für die Mitnahme von medizinischem Cannabis gibt, sollten die nationalen Bestimmungen von Ziel- bzw. Transitländern beachtet werden [1]. Vor Reisen außerhalb des Schengen-Raums ist es daher enorm wichtig, sich im Vorfeld der Reise bei den diplomatischen Vertretungen des Ziellandes über die geltenden Vorschriften zu informieren:
Diplomatische Vertretungen in Deutschland.
Für Reisen außerhalb des Schengen-Raums empfiehlt das Internationale Suchtstoff-
Kontrollamt der Vereinten Nationen folgende Maßnahmen [1,3]:
Mehrsprachige Bescheinigung:
Lassen Sie sich von Ihrem Arzt eine mehrsprachige Bescheinigung ausstellen, die
Dosierungen, Wirkstoffbezeichnung und Reisedauer enthält [1]. Ein Standardformular
des BfArM ist hier verfügbar: Mehrsprachige Bescheinigung für Reisen mit Cannabis
außerhalb des Schengen-Raums
Beglaubigung:
Diese Bescheinigung muss ebenfalls von der zuständigen obersten
Landesgesundheitsbehörde beglaubigt werden [1]. Die Adressen finden Sie hier:
Kontaktadressen für Beglaubigungen – mehrsprachige Bescheinigung für Reisen mit
Cannabis außerhalb des Schengen-Raums
Quellen
[1] Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM): Reisen mit
medizinischem Cannabis. URL: https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Medizinisches-Cannabis/Reisen-mit-
medizinischem-Cannabis/_node.html
(Stand: 20.05.204).
[2] Auswärtiges Amt, Internetredaktion: Welche Länder sind Mitglied des Schengener
Abkommens? URL: https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/17-
schengenstaaten/606502
(Stand: 20.05.204).
[3] The International Narcotics Control Board (INCB): Travelling Internationally with
Medicines Containing Controlled Substances. URL: https://www.incb.org/incb/en/travellers/index.html
(Stand: 20.05.204).